Zusammenfassung
Der Fokus der bisherigen Diskussionen um sexuellen Missbrauch liegt auf männlichen Tätern und weiblichen Betroffenen. Weniger diskutiert werden Mütter und Geschwister als Täterinnen bzw. sexuell übergriffige Personen oder Bystander sowie sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige in Institutionen. Dieser Text zeigt Gründe für die geringe Prävalenz von Müttern unter den Täterinnen des sexuellen Missbrauchs auf. Darüber hinaus werden sexuelle Übergriffe unter Geschwistern und die Gründe dafür, wie beispielsweise mangelnde Beaufsichtigung, thematisiert. Ferner thematisiert der Text sexuelle Übergriffe durch Gleichaltrige oder Ältere in Institutionen, die bis zu zwei Drittel der Missbrauchsfälle ausmachen und meist mit Gewalt einhergehen. Zuletzt wird die Rolle der digitalen Medien in sexuellen Missbrauchsfällen exploriert und die vier Arten sexueller Gewalt über die Medien beschrieben. Um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt über die Medien und den möglichen Folgen zu schützen, werden neben technischen Lösungen und juristischen Maßnahmen vor allem Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen gefordert.
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Der Fokus der bisherigen politischen, gesellschaftlichen, aber auch wissenschaftlichen Diskussionen um sexuellen Missbrauch liegt auf männlichen Tätern und – insbesondere im familiären Kontext – auf weiblichen Betroffenen. Weniger diskutiert werden dagegen Mütter und Geschwister als Täterinnen bzw. sexuell übergriffige Personen sowie sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige in Institutionen. Die Rolle der digitalen Medien hingegen nimmt in den vergangenen Jahren weiteren Raum in Diskussionen ein und wird abschließend in Grundzügen dargestellt.
„The more unthinkable, and consequently stigmatising, the form of abuse, the greater the likelihood that it will be under-reported and, if reported, that it will not be recognised as abuse and therefore the secret will be kept.“ (Saradjian 2010, S. 9)
1 Mütter als Täterinnen
Aufgrund der bisher fehlenden wissenschaftlichen Diskussion um weiblicheTäterschaft gibt es bislang wenige Prävalenzschätzungen. Diese zeigen weibliche Täterinnen in 1 % bis 17 % der Missbrauchsfälle (Bieneck et al. 2011; Deering und Mellor 2010; Finkelhor et al. 2014; Gerke et al. 2019; Kommission Kinderschutz 2019). Höhere Anteile finden sich bei Missbrauchstaten mit männlichen Betroffenen (Bieneck et al. 2011; Gerke et al. 2019) sowie bei spezifischen Untergruppen wie bspw. männliche Betroffene, die selbst zu Sexualstraftätern werden (Deering & Mellor 2010).
Noch uneindeutiger ist die Datenlage zu Müttern als sexuelle Missbrauchstäterinnen. Eine repräsentative Erhebung der deutschen Bevölkerung im Auftrag der Kommission Kinderschutz in Baden-Württemberg ergab, dass innerhalb der Gruppe aller weiblichen Täterinnen die Mutter einen größeren Anteil ausmachte als der leibliche Vater innerhalb der Gruppe aller männlichen Täter (Kommission Kinderschutz 2019). Außerdem wurde die leibliche Mutter unter den Bystandern, d. h. den Mitwissenden, die keine Hilfe geleistet und weggeschaut haben, am häufigsten genannt (24,6 %). Bei Taten, die von Männern begangen wurden, wurde die leibliche Mutter bei einem Drittel der Fälle (32,5 %) als Bystanderin genannt (Kommission Kinderschutz 2019). McLeod (2015) analysierte in großem Umfang alle sexuellen Missbrauchsfälle, die den U.S.-amerikanischen Kinderschutzbehörden im Jahr 2010 gemeldet wurden. Es zeigte sich, dass 20 % der primären Täter*innen Frauen waren, davon 78 % Mütter (Pflegemutter oder andere Bezugspersonen ausgeschlossen). Im Vergleich dazu begingen Väter nur 31 % der Missbrauchsfälle mit männlichen Tätern. Andere Studien nennen einstellige Prävalenzzahlen zu Missbrauch durch Mütter (z. B. Jimenez-Borja et al. 2020) oder beschreiben lediglich, dass ein Großteil der durch Frauen missbrauchten Betroffenen ihre Mutter als Täterin angeben (Denov 2003; Kendall-Tackett & Simon 1987).
Grund für die häufig niedrigen Prävalenzzahlen sind sowohl das Unvermögen, vor allem in der Kindheit, den Missbrauch zu erkennen und zu benennen, als auch die großen Hürden für Betroffene, von Missbrauch durch die eigene Mutter zu berichten. Die in der Gesellschaft verankerte Mutterrolle ist eine Fürsorgliche und Beschützende. Mütter sind oft für die hygienische sowie medizinische Versorgung der Kinder zuständig und haben so umfangreichen physischen Kontakt zu ihren Kindern (Hetherton & Beardsall 1998; Oliver 2007). Für ein Kind ist es so fast nicht einzuschätzen, ob bspw. die tägliche Untersuchung durch die Mutter „normal“ ist. Zudem spielt die Reaktion der Fachkräfte auf das Bemerken oder Äußern („Disclosure“) einer sexuell übergriffigen Handlung eine Rolle (für einen Überblick s. a. Clements et al. 2014). Betroffene berichten etwa, dass Ärzt*innen und Fachkräfte der Jugendhilfe bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch stets die Mutter informierten, in der Annahme, sie könne nicht die Täterin sein (Peter 2008). Einem Disclosure vonseiten der Betroffenen standen häufig die Angst vor Bagatellisierung und Unglaube entgegen (Ogilvie & Daniluk 1995; Saradjian 2010) – eine Befürchtung, die durch Betroffene, die von ihren Missbrauchserfahrungen berichtet haben, häufig bestätigt wurde. Auch die Folgen von Missbrauch durch Mütter werden von professionellen Helfern häufig als geringer eingeschätzt im Vergleich zu Missbrauch durch Männer bzw. Väter (Saradjian 2010). Es zeigt sich in der Literatur jedoch, dass sowohl die Form des Missbrauchs als auch die Folgen von Missbrauch durch Frauen bzw. Mütter vergleichbar sind (Gerke et al. 2023; Tsopelas et al. 2012).
Übersicht
„Es [gibt] vor allem bei leiblichen Müttern, die nach wie vor überwiegend die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für ihre Kinder tragen, einen fließenden Übergang zwischen einer aktiven Tatbeteiligung zu Mitwisserschaft und fehlendem Schutz. […] Es ist deshalb wichtig zu betonen, dass der fehlende Schutz eines Kindes vor einer objektiv bestehenden Missbrauchsgefahr oder einem erkannten Missbrauchsgeschehen durch eine sorgeverantwortliche Person im Kinderschutzrecht als Kindeswohlgefährdung gewertet werden muss.
Weiter zeigt die neu vorgelegte Untersuchung sehr deutliche Hinweise auf eine sogenannte „friendly mother illusion“, also die allgemeine Annahme, dass eine Mutter für ihr Kind sorgen und es schützen wird. Die Annahme einer unbedingt wohlwollenden Mutter scheint somit auch in der Fachwelt vertreten zu sein.“ Kommission Kinderschutz 2019, S. 114
2 Sexuelle Übergriffe durch Geschwister
„Sibling incest is the least investigated but probably the most common form of incest“ (Adler & Schutz 1995, S. 811). Prävalenzschätzungen sexueller Übergriffe durch Geschwister liegen bei 13 % bis 17 % (Finkelhor 1980; Smith & Israel 1987) bzw. innerhalb familiärer Missbrauchsfälle bei 23 % bis 57 % (Goldman & Padayachi 1997; Rudd & Herzberger 1999; Stathopoulos 2012). Jedoch basieren sie bisher auf wenigen Studien, sodass hinter diesen Angaben noch große Dunkelziffern und möglicherweise die häufigste Form innerfamiliären Missbrauchs vermutet wird (Cyr et al. 2002; Finkelhor 1980; Morrill 2014; Smith & Israel 1987; Stathopoulos 2012).
Bei sexuellen Übergriffen durch Geschwister ist die Bruder-Schwester-Dyade mit dem Bruder als übergriffige Person die Häufigste (Krienert & Walsh 2011). Die Betroffenen sind meist jüngere Geschwister (Daly & Wade 2014). Sexuelle Übergriffe durch Geschwister werden als eine opportunistische Form des sexuellen Missbrauchs beschrieben; die übergriffigen Geschwister zeigen oft problematische sexuelle Verhaltensweisen, wie sie sie in der Vorgeschichte häufig gegen sich selbst gerichtet erlebt haben oder ansehen mussten (Stathopoulos 2012). Das familiäre Umfeld zeichnet sich im Fall von sexuellen Übergriffen durch Geschwister häufig durch viele Kinder, „Patchwork“-Konstellationen, dysfunktionale Erziehungsstile (z. B. traditionelle Geschlechterrollen, körperliche Bestrafung) sowie weitere Gewalt- oder Missbrauchsgeschehen und Alkoholmissbrauch der Eltern aus (Adler & Schutz 1995; Cyr et al. 2002; Rudd & Herzberger 1999). Außerdem sind die Geschwister häufig nicht gut durch Erwachsene beaufsichtigt oder die übergriffigen Geschwister haben eine beaufsichtigende Rolle gegenüber ihren jüngeren Geschwistern (Daly & Wade 2014). Die Mütter sind oft emotional distanziert gegenüber ihren Kindern und haben selbst sexuelle, physische oder emotionale Kindesmisshandlung erfahren; Väter sind meist nicht vorhanden oder autoritäre Vaterfiguren (Adler & Schutz 1995; Cyr et al. 2002; Rudd & Herzberger 1999).
Die Charakteristiken der sexuellen Übergriffe durch Väter und Brüder, d. h. Gebrauch von Gewalt, Drohungen und Machtgefälle, sowie die psychiatrischen Folgeerscheinungen für die Betroffenen sind als ähnlich einzuschätzen (Cyr et al. 2002; Rudd & Herzberger 1999). Einige Studien mutmaßen sogar mehr Einsatz von Gewalt und eine höhere Anzahl von Übergriffen im Falle von sexueller Gewalt durch Geschwister (Cyr et al. 2002; Rudd & Herzberger 1999). Dies könne jedoch auch daran liegen, dass Geschwister (in dem Fall Brüder) ihre Übergriffe eher zugeben und beschreiben, was geschehen ist, als Väter (Cyr et al. 2002). Auch die Folgen von sexuellen Übergriffen durch Geschwister sind anderen Formen sexuellen Missbrauchs ähnlich (Rudd & Herzberger 1999).
Betroffene berichten häufig lange nicht von dem Missbrauch, da sie Angst haben, ihre Eltern zu verärgern, nicht genau wissen, was ihre eigene Rolle bezüglich der sexuellen Handlung war, von den Geschwistern bedroht werden oder fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird (Laviola 1992; Stathopoulos 2012). Diese Befürchtung wird von Familienmitgliedern, Eltern oder Bezugspersonen bei Disclosure leider teilweise bestätigt und sie reagieren häufig mit Unglaube oder Wut, schreien die Kinder an, sagen ihnen, sie sollen sie in Ruhe lassen oder beschuldigen das betroffene Kind (Adler & Schutz 1995; Cyr et al. 2002; Morrill 2014). In den meisten Fällen gehen die sexuellen Übergriffe dann weiter (Adler & Schutz 1995).
Die Eltern – häufig die Mütter – haben hier eine besonders schwere Rolle, denn sie stehen zwischen der Sorge um das betroffene Kind und dem richtigen Umgang mit dem übergriffigen Kind. Hier ist es wichtig, dass die Eltern bzw. die Mütter in ihren unterschiedlichen Emotionen begleitet werden und ihren unterschiedlichen Reaktionen Verständnis geschenkt wird. Dies stellt auch den Beratenden oder Behandelnden vor eine Herausforderung, da das übergriffige Geschwisterkind ebenfalls Unterstützung braucht. Keane et al. (2013) beschreiben in einem familienbasierten Ansatz, dass es wichtig ist, nun sowohl die Bedürfnisse des betroffenen als auch des übergriffigen Kindes zu sehen und mit der Familie als Ganzes zu arbeiten.
3 Sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige in Institutionen
Auch in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es sexuelle Übergriffe durch Gleichaltrige. In einer repräsentativen deutschen Stichprobe fanden Witt und Kolleg*innen (2018) eine Prävalenz von 3,1 % erlebter sexueller Übergriffe in Institutionen, wobei ungefähr die Hälfte durch Gleichaltrige verübt wurde. Allroggen und Kolleg*innen (2017) berichten, dass bis zu zwei Drittel der sexuellen Übergriffe in Institutionen, d. h. in Internaten und stationären Kinder- und Jugendeinrichtungen, durch Gleichaltrige oder wenige Jahre ältere Kinder oder Jugendliche stattgefunden haben. 75 % der Übergriffe gingen zudem mit weiteren Formen der Gewalt einher (Allroggen et al. 2017). Viele der übergriffigen Jugendlichen erfuhren daraufhin keine Konsequenzen (Allroggen et al. 2017). Risikofaktoren für Jugendliche, selbst sexuell übergriffiges Verhalten zu zeigen, sind unter anderem sexuelle Missbrauchserfahrungen, frühe Konfrontation mit Pornografie sowie andere Formen der Kindeswohlgefährdung (Seto & Lalumiere 2010). Auch der Einfluss von Gleichaltrigen sowie Medien spielen eine Rolle (DeGue et al. 2013).
Beim Abwägen der Alternativen einer Fremdplatzierung ist es daher wichtig zu beachten, dass ein Kind in einer institutionellen Unterbringung nicht in jedem Fall geschützt ist. Eine von sexueller Gewalt geprägte Vorgeschichte kann dagegen ein gesteigertes Risiko für erneute Gewalterlebnisse, aber auch für Täterschaft darstellen.
4 Die Rolle der digitalen Medien
Je mehr das Internet unser tägliches Leben begleitet, desto aktueller wird das Thema digitale Gewalt und desto einfacher wird es für Täter*innen, sich Kindern und Jugendlichen anzunähern. Kinder und Jugendliche werden heute früh (gewollt oder ungewollt) mit pornografischenAbbildungen und allgemein sexuellen Inhalten konfrontiert. Dies kann über freizügige Werbung, aber auch über gezielte Annäherungsversuche geschehen. Quayle und Kolleg*innen (2012; für eine Übersicht siehe auch Finch et al. 2020) unterscheiden beispielsweise vier Arten der sexuellen Gewalt über Medien (siehe nachstehende Übersicht).
Die vier Arten sexueller Gewalt über die Medien
Sexual Harassment: Sexuelle Belästigung über das Internet, z. B. über erniedrigende sexuelle Bemerkungen oder Fragen zum Sexualleben bzw. den Geschlechtsteilen des Betroffenen.
Child Grooming: Die sexuell motivierte Annäherung eines Erwachsenen an ein Kind, bei der der/die Erwachsene zunächst versucht, das Vertrauen des Kindes zu erlangen. Laut Dekker und Kolleg*innen (2016) wird dabei häufig die gezielte Identifikation eines Kindes oder Jugendlichen sowie Manipulation eingesetzt.
Sexual Solicitation: Eine sexuell motivierte direkte Form der Annäherung, wobei das Kind direkt mit ungewollten sexuellen Inhalten und Informationen des Täters bzw. der Täterin konfrontiert wird. Sexual Solicitation kann auch durch Gleichaltrige stattfinden.
Sexual Exploitation: Die sexuelle Ausbeutung beinhaltet von Anfang an eine ungleiche Kommunikationsbasis. Über die Vulnerabilität des Kindes kann der Täter bzw. die Täterin das Kind leicht zu sexuellen Aktivitäten überreden oder zwingen. Spielt Geld eine Rolle, bspw. bei Missbrauch von Kindern gegen Geld, Kinderhandel, sog. „Kinderpornografie“ oder sog. „Kindersextourismus“, handelt es sich um eine kommerzielle sexuelle Ausbeutung.
Zusätzlich zu den vier Arten der sexuellen Gewalt über die Medien durch Erwachsene benennen die Autor*innen Sexting, das durch Erstellen, Teilen und Weiterleiten von sexuellen Bildern und Videos von Jugendlichen definiert ist. Es kann unter Gleichaltrigen einvernehmlich geschehen, jedoch auch zu Cyberbullying und Missbrauch der Abbildungen führen.
Eine Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern über digitale Medien ist der kommerzielle sexuelle Missbrauch von Kindern und das Geschäft mit den Abbildungen und Aufnahmen. Ein in Deutschland bekannt gewordener Fall ist der „Staufen-Fall“, bei dem eine Mutter gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten ihren 9-jährigen Sohn unter anderem online zu sexuellen Handlungen angeboten sowie selbst sexuelle Missbrauchsdarstellungen erstellt hat. Auch in Lügde und Münster wurden zuletzt schwerste sexuelle Missbrauchsserien bekannt, bei denen über das Internet kommuniziert und sexuelle Missbrauchsabbildungen von Kindern verbreitet wurden. Einer der größten Fälle der letzten Jahre ist der Elysium-Fall, in dem ein internationales pädophiles Netzwerk aufgedeckt wurde, welches die brutale Vergewaltigung von Kindern organisierte und das Material über 111.000 Nutzer*innen der Plattform „Elysium“ zur Verfügung stellte. Diese Fälle zeigen, dass selbst in einfachsten Verhältnissen die kommerzielle Ausbeutung von Kindern und die weltweite Verbreitung von Bildern und Videos möglich sind. Die fortschreitende Ausbreitung des Internets sowie des Darknets, d. h. des schwerer zugänglichen Teils des World Wide Web, erleichtert Täter*innen wie in diesen Beispielen ihre Vernetzung und Umsetzung der Taten sowie die Verbreitung des Materials (s. a. Simon et al. 2020). Auch die globale Ausrichtung der digitalen Welt erschwert die Bekämpfung von sexueller Gewalt über die Medien, sodass eine enge internationale Zusammenarbeit auf Staats- sowie Unternehmensebene notwendig ist (bspw. Google und Microsoft, deren Löschen von Missbrauchsabbildungen, sog. „kinderpornografischem Material“, sowie Hinweisen der Kriminalität sich vielversprechend zeigten, s. a. Simon et al. 2020).
Um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt über die Medien und den möglichen Folgen, wie bspw. Depressionen, Schuldgefühlen, selbstverletzendem Verhalten, Problemen in der Schule, Angststörungen, Schlafproblemen (Hamilton-Giachritsis et al. 2017), zu schützen, bedarf es neben technischen Lösungen und juristischen Maßnahmen vor allem Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen. Diese dürfen sich nicht ausschließlich auf die Risiken und einen restriktiven Umgang mit digitalen Medien fokussieren, sondern müssen differenziert den alltäglichen Umgang mit den Medien und die Omnipräsenz der Endgeräte in den Kinderzimmern betrachten und diskutieren (s. a. Dekker et al. 2016). Hier gilt es, interessiert und offen auf die Kinder und Jugendlichen zuzugehen und sich mit ihren Fragen und Interessen im digitalen Bereich auseinanderzusetzen, anstatt lediglich Vorsichtsgebote und Warnungen auszusprechen.
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Gerke, J., Rassenhofer, M., Fegert, J.M. (2023). Sexueller Missbrauch. Bislang marginalisierte Konstellationen sexueller Gewalt sowie die Rolle der digitalen Medien. In: Fegert, J.M., Meysen, T., Kindler, H., Chauviré-Geib, K., Hoffmann, U., Schumann, E. (eds) Gute Kinderschutzverfahren. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-66900-6_24
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